Hintergrund und Ziel
Mit dem Wegfall der Einstellungsverträge sind die Halter von (vormals) Privatgüterwagen nicht mehr verpflichtet, für ihre Wagen das Instandhaltungsregelwerk der ehemaligen Einstellbahn anzuwenden. Andererseits besteht keine Verpflichtung der Einstellbahn mehr, ihr Instandhaltungsregelwerk den bisherigen Privatgüterwagen-Einstellern zur Verfügung zu stellen.
Damit die Halter auch künftig Zugriff auf möglichst einheitliche und zugleich sichere wie wirtschaftliche Instandhaltungsregeln haben, hat sich die deutsche VPI (Vereinigung der Privatgüterwagen-Interessenten) entschlossen, auf der Grundlage des in Jahrzehnten von VPI und Deutscher Bahn gemeinsam entwickelten Instandhaltungsregelwerks einen Leitfaden für die Instandhaltung (ILF) von Güterwagen zu erarbeiten und fortzuentwickeln.
Der ILF wurde von einem technischen Arbeitskreis der deutschen VPI unter Mitwirkung anerkannter Fachleute im Güter- und Kesselwagenbereich in den Jahren 2006/07 erstellt und wird in regelmäßigen Abständen überarbeitet und bei Bedarf ergänzt. Er spiegelt nach Ansicht der Ersteller die anerkannten Regeln der Technik wider. Mittlerweil ist auch der österreichische VPI und der schweizerische VAP in die Weiterentwicklung des ILF eingebunden. Der VPI Österreich empfiehlt seinen Mitgliedern, ihre Güterwagen auf der Grundlage des überarbeiteten Leitfadens instand zu halten. Dies bedeutet einen wichtigen Schritt zu einem einheitlichen Regelwerk in Europa.
Erwerb des VPI-Instandhaltungsleitfadens
Der VPI-Instandhaltungsleitfaden wird an Mitglieder des VPI Österreichs zu stark ermässigten Konditionen angeboten. Anfragen bitte über das Verbandsbüro