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Der Güterwagen ist DAS zentrale Transportmittel auf der Schiene.

Wagenhalter stellen qualitativ hochwertige, sichere und flexible Waggons für die individuellsten Kundenwünsche bereit. Damit die komplexe Logistikkette funktioniert, braucht es ein Zusammenspiel unterschiedlichster Akteure. Nur so können die Anforderungen der Industrie - Güter auf der Schiene effzient von A nach B zu transportieren - effizient und kostengünstig erfüllt werden.

Wer nimmt welche Rolle in der Bahnlogistik ein?

  • HALTER (VPI-Mitgliedskategorie „Wagenhalter“)
    Die Kernmitglieder des VPI: Die Bandbreite reicht von großen bis mittelgroßen Vermietfirmen, mit einem Fuhrpark von mehreren tausend Güterwagen unterschiedlichster Wagengattungen, bis zu kleineren Wagenhaltern, deren Kerngeschäft nicht die Vermietung sondern Nutzung ist (z.B. Bahnbauunternehmen).

    Wörtliche Definition gemäß AVV*: Wagenhalter oder Halter bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die als Eigentümer oder Verfügungsberechtigter einen Wagen als Beförderungsmittel nutzt und als Halter des Wagens in dem zuständigen offiziellen Fahrzeugregister eingetragen ist, oder, wenn der Wagen nicht in dem zuständigen offiziellen Fahrzeugregister registriert ist oder ein solches Register nicht existiert, die natürliche oder juristische Person, die dem AVV-Büro gegenüber erklärt hat, Halter des Wagens zu sein.
  • KUNDE (VPI-Mitgliedskategorie „Verlader“)
    Verlader (auch Versender genannt) geben Logistikdienstleistungen (Transport, Verladen etc.) bei einem Logistikdienstleister in Auftrag. Im Falle des Wagenhalters werden von diesem Güterwagen angemietet. Auch der Verlader übernimmt in der Logistikkette Verantwortung, speziell im Transport gefährlicher Güter.

    Wörtliche Definition gemäß RID**: Verlader: das Unternehmen, dass
    a) verpackte gefährliche Güter, Kleincontainer oder ortsbewegliche Tanks in oder auf einen Wagen oder Container verlädt oder
    b) einen Container, Schüttgut-Container, MEGC, Tankcontainer, ortbeweglichen Tank oder ein Straßenfahrzeug auf einen Wagen verlädt.
  • BAHNINDUSTRIE (VPI-Mitgliedskategorie „Dienstleister“)
    Darunter werden alle Unternehmen zusammengefasst, die direkt oder indirekt in die Herstellung, den Betrieb oder in die Wartung/Instandhaltung von Güterwagen involviert sind. Das sind im wesentlichen Werkstätten, aber auch Reinigungsunternehmen, Zertifizierer u.a.

Keine VPI-Mitgliedsunternehmen, aber wichtige Akteure im Schienengüterverkehr sind:

  • EISENBAHNVERKEHRSUNTERNEHMEN (EVU)
    Wörtliche Definition gemäß AVV*: Jedes private oder öffentlich-rechtliche Unternehmen, das über eine Lizenz entsprechend der geltenden EU-Gesetzgebung verfügt und dessen Haupttätigkeit im Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen zur Beförderung von Gütern und / oder Personen besteht, wobei dieses Unternehmen verbindlich die Traktion sicherstellen muss; dieser Begriff umfasst auch die Unternehmen, die nur die Traktion sicherstellen.
  • INFRASTRUKTURBETREIBER
    Wörtliche Definition gemäß AVV*: Jede Organisation oder jedes Unternehmen, das insbesondere mit der Anlage und der Instandhaltung der Eisenbahninfrastruktur beauftragt ist. Dies kann auch die Verwaltung der Kontroll- und Sicherheitssysteme der Infrastruktur beinhalten. Die Funktionen des Infrastrukturbetreibers können auf dem gesamten Netz oder einem Teil des Netzes mehreren Organisationen oder Unternehmen gewährt werden.
* AVV: Allgemeiner Vertrag für die Verwendung von Güterwagen
** RID: Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter
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