Recht

Ihr Expertennetzwerk für rechtliche Fragen im Schienengüterverkehr

Das Eisenbahntransportrecht ist umfangreich und zum Teil sehr kompliziert. Vor allem aber unterliegt es einem stetigen Wandel. Was gut ist, weil so u.a. auch Innovationen in der Branche vorangetrieben werden. Doch hier den Überblick zu behalten, kann durchaus eine Herausforderung sein.

Als VPI bieten wir ein Expertennetzwerk, dass in rechtlichen Belangen über entsprechendes Wissen verfügt. Egal ob es sich um Fragen zum Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) oder den AVV/GCU handelt – wir finden die Antwort für Sie.

Das rechtliche Kernstück im Schienengüterverkehr

Klingt trocken, ist es auch: Der Allgemeine Vertrag für die Verwendung von Güterwagen (AVV, englisch: General Contract of Use for Wagons / GCU) ist das zentrale Vertragswerk im Geschäftsfeld der Wagenhalter.

Doch ohne den AVV würde der Schienengüterverkehr in Europa zum Stillstand kommen. Denn er konkretisiert auf europäischer Ebene die gegenseitigen Rechte und Pflichten für Wagenhalter und Eisenbahnverkehrsunternehmen bei der Verwendung von Güterwagen als Transportmittel. Aktuell unterstützen über 600 Unterzeichner aus 20 Ländern den Vertrag. In etwa 600.000 Wagen sind in der AVV-Datenbank registriert.

Arbeitskreise achten auf die Brancheninteressen

Gemeinsam mit unseren Mitgliedern, arbeiten wir über die UIP (International Union of Wagon Keepers) in unterschiedlichen Arbeitsgruppen ständig an der Weiterentwicklung des AVV. So sorgen wir dafür, dass die Interessen der unabhängigen Wagenhalter gewahrt bleiben.

Über die wichtigsten Änderungen im Vertragswerk informieren wir durch Rundschreiben und Infoveranstaltungen. In wechselnden Abständen führen wir darüber hinaus zum AVV auch Schulungen durch. Alle Informationen zur aktuellen AVV-Schulung finden Sie hier.

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